Was ist der 'acquis communautaire'?
Als 'acquis communautaire' (gemeinschaftlicher Besitzstand) bezeichnet man den Gesamtbestand an Rechten und Pflichten, der für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich ist. Er besteht aus dem Primärrecht der Verträge, dem Sekundärrecht, den von den EG-Organen erlassenen Rechtsakten, den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Erklärungen, Entschließungen und bestimmten Abkommen.
Der Begriff wird häufig in Verbindung mit der Vorbereitung der 12 Beitrittskandidaten angewendet.
Ein der Europäischen Union beitretender Staat ist zur Übernahme des 'acquis communautaire' verpflichtet. Der neue Mitgliedstaat ist den alten Unionsstaaten in Rechten und Pflichten fortan gleich gestellt. Er übernimmt die Gesamtheit des Gemeinschaftsbestandes und des Gemeinschaftsrechts (Sekundärrecht; Auslegung des Gemeinschaftsrechts durch den EuGH; die im Weißbuch von 1995 aufgeführten Gemeinschaftsvorschriften zum Binnenmarkt; Anpassungen an die Regeln, die für EU-Politikfelder wie Landwirtschaft, Energieversorgung, Verkehr und Umweltschutz gelten). Dieses Verfahren garantiert, daß die (Rechts-)Identität der Union und der Europäischen Gemeinschaften keine grundlegende Änderung erfährt.
Mit seiner Mitgliedschaft in den Gemeinschaften akzeptiert der antragstellende Staat vorbehaltlos die Verträge und ihre politischen Zielsetzungen, die seit Inkrafttreten der Verträge gefaßten Beschlüsse jeglicher Art sowie die hinsichtlich des Ausbaus und der Stärkung der Gemeinschaften getroffenen Optionen.
Hier einige wichtige internationale Regelwerke. Bitte klicken Sie auf die Faksimiles, um einem Hyperlink zum Originaltext zu folgen: